So kennzeichne ich Werbung

So kennzeichne ich Werbung

Ich möchte in diesem Beitrag kurz erklären, wie ich in Zukunft meine Beiträge auf Instagram, Facebook und hier am Blog kennzeichnen werde. Ich hoffe, das gibt euch einen kleinen Einblick in die etwas verwirrende Thematik.

Ich möchte nicht zu sehr ins Detail gehen, weil ich auch kein Profi bin und mich noch nicht wirklich zurecht finde in diesem riesigen Dschungel aus Gesetzen (die es eigentlich in Österreich ja noch nicht gibt – angeblich, habe ich gehört). Im Prinzip kann man sagen, dass alles als Werbung gekennzeichnet werden muss, das in irgendeiner Form hervorgehoben, bezahlt, oder gratis zur Verfügung gestellt wird. Sogar die Dinge, die ich SELBST bezahlt habe.

Bitte bessert mich aus, wenn ich hier Blödsinn erzählen sollte.

Das habe ich selbst bezahlt

Gerade über die Tatsache, dass ich selbst bezahlte Produkte und Dienstleistungen auch als Werbung kennzeichnen muss, macht mich ein wenig wütend. Einfach weil mir damit unterstellt wird, dass meine Meinung käuflich ist und ich damit absolut zur Werbefläche degradiert werde. Und das bin ich nicht. Ich bin ein Mensch. Mich kann man nicht mit willkürlicher Werbung bekleben. Und diese Regelung drängt mich, meiner Meinung nach, in ein Eck.

Gut, Gesetz ist Gesetz. Ich kann daher nur mein Verhalten ändern. Und das bedeutet, dass ich Dinge, die ich selbst bezahlt habe, nicht mehr verlinken werde, weil ich mir zum Schluss nicht sagen lassen will, dass jede Meinung und Erfahrung von mir gekauft beziehungsweise bezahlt ist. Und ich sträube mich auch dagegen, dann hinzuschreiben #notsponsored (also nicht gesponserte selbstbezahlte Werbung!! hä?). Denn die Tatsache, dass manche das anscheinend machen (müssen), sollte uns vor Augen führen, wie verrückt das Ganze hier schon geworden ist. Das finde ich übrigens wirklich sehr schade.

So werde ich das in Zukunft handhaben

Jegliche Beiträge, ob auf Instagram, in der Story oder am Blog, die ein Produkt, eine Dienstleistung usw. beinhalten, für deren Werbung ich entweder bezahlt werde oder ich sie gratis zur Verfügung gestellt bekomme, werde ich, so wie das allgemein von Anwälten empfohlen wird mit „Werbung, Anzeige, Produktplatzierung“ kennzeichnen.

Also eigentlich ist es ja ganz einfach. Eigentlich.

xoxo, Olivia

 

 

Nachtrag: Nachdem ich jetzt ein wenig beobachtet habe, wie das andere BloggerInnen machen, habe ich mir überlegt das, wie unten skizziert zu kennzeichnen. Ob das rechtlich so in Ordnung ist, ich weiß es nicht.

bezahlte Werbung (vertraglich festgelegt) = [Werbung]

Produkte, Dienstleistung gratis zur Verfügung gestellt (kein Vertrag, keine Verpflichtung zu Posten, freiwillig) = [Produktplatzierung]

selbst bezahlte Produkte, Dienstleistungen = idk, bis es verbindliche Regelungen gibt einfach nichts… 🙁

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1 Kommentar

  1. 4. September 2017 / 10:19

    Hey Olivia,

    ich musste mich mit dem Thema zum GlĂŒck noch nicht so auseinander setzen, aber nun steht meine erste Kooperation an und da passt dein Post grade ganz gut 😉 werde es wohl auch so handhaben. Wird ja alles ziemlich kompliziert 😉

    Liebste GrĂŒe
    Lu ♄

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